GARANTIE
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
- Der Garant für Qualität der Produkte ist Insevio Sp. z o.o. Sp. k. Os. Za Torem 69A, 34-471 Rogoźnik.
- Die Garantie deckt Produktionsfehler der Insevio-Kinderwagen ab, die deren bestimmungsgemäße Verwendung verhindern. Die Garantie deckt nur Herstellungsfehler oder versteckte Materialfehler ab.
- Gekaufte Insevio-Wagen unterliegen einer lebenslangen Garantie gegen Herstellungsfehler.
- Die Garantie ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Die Garantie wird nur dem ursprünglichen Käufer des Produkts gewährt, der das Produkt innerhalb eines Monats ab dem auf dem Beleg angegebenen Kaufdatum auf der Website ………… registriert.
- Die Garantie gilt ab dem Zeitpunkt der Registrierung des Produkts auf der unter Nummer 5 angegebenen Website. Mangelnde Produktregistrierung innerhalb von einem Monat ab Kaufdatum des Produkts verhindert die Umsetzung dieser Garantie.
- Die zur Durchführung dieser Garantie befugte Person ist nur der ursprüngliche Käufer des Produkts. Die Garantie erlischt, wenn das Produkt an Dritte verkauft wird.
- Die Garantie gilt nur im ursprünglichen Kaufland. Diese Garantie unterliegt den Bedingungen des Landes, in dem die Produkte gekauft wurden.
- Unabhängig von der lebenslangen Garantie hat der Käufer die Rechte aus geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
II. ÜBERPRÜFUNGSPFLICHT
- Um die Garantie aufrechtzuerhalten, muss das gekaufte Produkt bei Insevio einer kostenpflichtigen Überprüfung unterzogen werden.
- Die erste Überprüfung des Produkts sollte innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum erfolgen.
- Jede nachfolgende Überprüfung sollte innerhalb eines Jahres ab dem Datum der vorherigen Überprüfung durchgeführt werden.
- Wenn die Überprüfung nicht innerhalb der oben genannten Frist durchgeführt wird, erlischt diese Garantie am Tag des Ablaufs der einjährigen Überprüfungsfrist.
- Die Überprüfung wird vom örtlichen Service durchgeführt.
III. DIE GARANTIE GILT NICHT FÜR:
- Kosmetische Schaden
- Allgemeinen Verschleiß, zum Beispiel: abgenutzte Räder, Reifenpannen, beschädigten Regenschutz, abgenutzte / zerrissene / beschädigte Materialien.
- Zubehör wie Wickeltaschen, Fußärmel, Kinderwageneinlage, Regenschutz, Moskitonetze, Regenschirme.
IV. DIE REPARATUR WIRD NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKT, WENN:
- Der Schaden wurde durch fehlerhafte Installation von Insevio- Teilen und / oder -Zubehör verursacht.
- Der Schaden wurde durch Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsanweisungen des Kinderwagens verursacht.
- Schäden sind durch Korrosion, Schimmel oder Rost aufgrund mangelnder Wartung oder Service entstanden.
- Schäden sind durch unsachgemäße Lagerung, Reparaturen durch nicht autorisierte Serviceabteilungen, Änderungen durch Dritte und die Verwendung eines nicht zugelassenen Ersatzteils entstanden.
- Schäden werden durch allgemeinen Verschleiß verursacht, der durch täglichen Gebrauch oder Vernachlässigung entsteht (gilt für alle Teile und Zubehörteile des Kinderwagens).
- Schäden durch mechanische oder thermische Schäden, Sonneneinstrahlung, Reinigungsmittel, Schweiß oder unsachgemäße regelmäßige Reinigung.
- Der Kinderwagen wird durch einen Unfall, Handlungen der Fluggesellschaft, fahrlässigen Transport oder andere häusliche Verwendung beschädigt.
- Bei aufblasbaren Luftreifen ist der Schaden auf natürlichen Verschleiß, Luftverlust durch Reifenpanne, übermäßiges Aufpumpen der Reifen usw. zurückzuführen.
V. UMSETZUNG DER GARANTIE
- Um eine Garantie umzusetzen, ist ein Kaufnachweis (eine Quittung) erforderlich.
- Der Kinderwagen wird in Ihrem örtlichen Servicecenter repariert.
- Bevor die Garantie erfüllt ist, kann das Produkt auf Mängel und mögliche Deckung im Rahmen der Garantie überprüft werden.
- Wenn der Artikel keinen Herstellungsfehler aufweist oder der Fehler auf einen Missbrauch durch den Kunden zurückzuführen ist, ist der Käufer für alle Rücksendekosten verantwortlich.
- Der offizielle Händler ist verpflichtet, einen Garantieservice gemäß den Garantiebedingungen zu erbringen.
- Der offizielle Händler ist verpflichtet, den fehlerhaften Teil des Kinderwagens durch einen neuen zu ersetzen, wenn der Herstellungsfehler nicht behoben werden kann.
- Der offizielle technische Dienst entscheidet über die Reparaturmethode.